Städte und Gemeinden können ihre eigenen Grünflächen nach den Prinzipien der biologischen Landwirtschaft bewirtschaften. Sie können Gemeinschafts- und Gemüsegärten entweder selbst bewirtschaften oder Flächen zur Nutzung bereitstellen.
Solche Flächen leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität und Vielfalt des Freizeitangebotes im Siedlungsgebiet.
Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).
Die Bereitstellung von Gemeinschaft- und Gemüsegärten leistet einen Beitrag zur Erholungslandschaft des Siedlungsgebietes. Ausserdem sind sie auch ökologisch wertvoll.