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Förderung von nachhaltigen städtischen Gemeinschaftsgärten, Gemüsegärten und «urban gardening»

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 25. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Städte und Gemeinden können ihre eigenen Grünflächen nach den Prinzipien der biologischen Landwirtschaft bewirtschaften. Sie können Gemeinschafts- und Gemüsegärten entweder selbst bewirtschaften oder Flächen zur Nutzung bereitstellen.

Wie wirkt sie?

Solche Flächen leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität und Vielfalt des Freizeitangebotes im Siedlungsgebiet.

Unterziel 11.7

Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Die Bereitstellung von Gemeinschaft- und Gemüsegärten leistet einen Beitrag zur Erholungslandschaft des Siedlungsgebietes. Ausserdem sind sie auch ökologisch wertvoll.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Zürich
Gärten und Pachtflächen der Stadt müssen alle biologisch bewirtschaftet werden und ökologisch wertvoll sein
Kanton Basel-Stadt
Die eigenen Flächen der Startgärtnerei werden biologisch betrieben
Kanton Freiburg
Gemeinschaftsgarten zur Förderung einer lokalen, saisonalen und ausgewogenen Ernährung sowie des sozialen Zusammenhaltes
Stadt Freiburg
Gemeinschaftsgarten mit Permakulturen und lokalen Pflanzenarten, der allen offen steht
Gemeinde Lancy
Partizipativer und solidarischer Gemüsegarten für die ganze Gemeinde
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