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Hilfestellungen zur Vereinbarkeit von energetischen Sanierungen und Erhalt der Baukultur

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Verwaltung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Energetische Sanierungen in denkmalgeschützten Gebäuden stellen sich in der Praxis oft als herausfordernd heraus. Deshalb können Kantone verschiedene Hilfestellungen mit guten Beispielen und Informationen zur Umsetzung von energetischen Sanierungen in denkmalgeschützten Gebäuden bereitstellen.

Wie wirkt sie?

Durch die Bereitstellung von Hilfestellungen können verschiedene Wege im Umgang mit möglichen Zielkonflikten aufgezeigt werden.

Unterziel 11.4

Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird sowohl der Energieverbrauch reduziert als auch der Erhalt des baukulturellen Erbes sichergestellt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau, St. Gallen, und Liechtenstein
Energetische Sanierung und Denkmalpflege
Klimaoffensive Baukultur (Schweizer Heimatschutz)
Beispiele von Energetische Sanierung und Denkmalschutz
Kanton Zürich und Bern
Handbuch zu Energie und Baudenkmal
Kanton Neuenburg
Informationen zu Energie und Baukultur
Bundesamt für Kultur BAK und Bundesamt für Energie BFE
Broschüre «Denkmal und Energie»
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