Energetische Sanierungen in denkmalgeschützten Gebäuden stellen sich in der Praxis oft als herausfordernd heraus. Deshalb können Kantone verschiedene Hilfestellungen mit guten Beispielen und Informationen zur Umsetzung von energetischen Sanierungen in denkmalgeschützten Gebäuden bereitstellen.
Durch die Bereitstellung von Hilfestellungen können verschiedene Wege im Umgang mit möglichen Zielkonflikten aufgezeigt werden.
Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird sowohl der Energieverbrauch reduziert als auch der Erhalt des baukulturellen Erbes sichergestellt.