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Informationsbereitstellung und Beratung gegen Stalking

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden und Kantone können Beratungsangebote und Informationen zum Thema Stalking bereitstellen. Diese geben Handlungs- und Verhaltenstipps für Betroffene. Sie vermitteln Adressen und Hilfsangebote und zeigen den straf- und zivilrechtlichen Handlungsspielraum sowie mögliche polizeiliche Massnahmen auf.

Wie wirkt sie?

Beratungs- und Informationsangebote sensibilisieren für das Thema, erleichtern den Zugang zu Unterstützung für Betroffene und tragen so zur Prävention bei.

Unterziel 16.1

Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Wenn Personen und Behörden zum Thema Stalking sensibilisiert werden und Hilfsangebote kennen, kann diese Art der Gewalt wirksam bekämpft werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Solothurn
Stalking
Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Was können Sie tun, wenn Sie von Stalking betroffen sind?
Schweiz
Informationsblatt 7: Stalking: bedroht, belästigt, verfolgt
Kanton Uri
Stalking: Grenzen setzen!
Kanton Schwyz
Stalking: Grenzen setzen!
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