Kantone und Gemeinden können zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV zusätzliche Beihilfen sprechen, falls die Ergänzungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs reichen.
Durch Zusätze zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV wird sichergestellt, dass betroffene Personen ihre Lebenskosten decken und in Würde leben können.
Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.
Durch die kantonalen oder kommunalen Beihilfen kann verhindert werden, dass Personen Sozialhilfe beziehen müssen. Beihilfen ergänzen somit die Deckung durch die Sozialversicherungen.