HomeMassnahmeKantonale oder kommunale Beihilfen als Zusatz zu den…
Zurück

Kantonale oder kommunale Beihilfen als Zusatz zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV

Publikationsdatum: 4. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Seniorinnen und Senioren
  • Finanzierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV zusätzliche Beihilfen sprechen, falls die Ergänzungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs reichen.

Wie wirkt sie?

Durch Zusätze zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV wird sichergestellt, dass betroffene Personen ihre Lebenskosten decken und in Würde leben können.

Unterziel 1.3

Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.

Beitrag der Massnahme

Durch die kantonalen oder kommunalen Beihilfen kann verhindert werden, dass Personen Sozialhilfe beziehen müssen. Beihilfen ergänzen somit die Deckung durch die Sozialversicherungen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Zürich
Gemeindezuschüsse als Ergänzung zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV
Kanton Zürich
Kantonale Beihilfen als Ergänzung zu den Ergänzungsleistungen der AHV/IV
Kanton Basel-Stadt
Kantonale Zusatzleistungen zu den Ergänzungsleistungen
Brienz
Zuschüsse für minderbemittelte Personen in Ergänzung zu den Ergänzungsleistungen
Möchten Sie Teil der Toolbox werden? Teilen Sie Ihr Nachhaltigkeits-Projekt und inspirieren Sie damit Ihre Kolleginnen und Kollegen.Projekt einreichen