Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, die Gewässer zu revitalisieren und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beseitigen. Die Kantone müssen die Umsetzung dazu in einer strategischen Planung aufzeigen.
Bei einer kantonalen Planung wird eine Analyse der gegenwärtigen Situation gemacht und unter anderem Gewässer mit besonders grossem ökologischem Potential identifiziert. Darauf basierend können Priorisierungen für die Revitalisierung und Renaturierung von Gewässern vorgenommen werden.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Durch eine kantonale Planung wird sichergestellt, dass die dringendsten Revitalisierungs- und Renaturierungsprojekte zuerst angegangen werden.