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Konzepte und Massnahmenpläne im Umgang mit Naturgefahren

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 25. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können ein Konzept, einen Massnahmenplan oder eine Strategie zum Umgang mit Naturgefahren erarbeiten. Konzepte und Massnahmenpläne geben eine Übersicht über das Zusammenspiel von verschiedenen Massnahmen und ermöglichen deren Koordination.

Wie wirkt sie?

Konzepte und Massnahmenpläne stellen sicher, dass die einzelnen Massnahmen aufeinander abgestimmt werden und ein klares Vorgehen im Umgang mit Naturgefahren herrscht.

Unterziel 11.5

In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Erarbeitung eines Konzepts oder eines Massnahmenplanes wird das Schutzniveau gegenüber Naturgefahren erhöht und somit das Ausmass von möglichen Schäden begrenzt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Glarus
Massnahmenplan Naturgefahren
Kanton Graubünden
Kurzkonzept zum Umgang mit Naturgefahren
Kanton Schwyz
Strategie zum Umgang mit Naturgefahren
Kanton Bern
Risikomanagement Naturgefahren
Kanton Genf
Konzept zum Umgang mit Naturgefahren
Kanton Neuenburg
Konzept zum Umgang mit Naturgefahren
Kanton St. Gallen
Leitfaden zum Umgang mit Naturgefahren
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