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Lärmschutzmassnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

An Orten, wo Lärmemissionen nicht vermeidbar sind, müssen Massnahmen zum Immissionsschutz ergriffen werden. Beispielsweise können Lärmschutzwände aufgebaut und Schallschutzfenster eingebaut werden. Kantone und Gemeinden können entweder direkt Lärmschutzwände errichten oder Beiträge für den Einbau von Schallschutzfenstern sprechen.

Wie wirkt sie?

Lärmschutzwände und Schallschutzfenster reduzieren nicht die Quelle der Lärmemissionen, sondern reduzieren die Lärmimmissionen durch schalldämpfende Elemente.

Unterziel 11.6

Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch schalldämpfende Elemente wird die Bevölkerung vor Lärmbelastung geschützt, wodurch ruhige Lebensräume geschützt und gefördert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Zürich
Einbau von Lärmschutzwänden beim Autobahnanschluss Zürich West
Gemeinde Celerina
Projekt zum Bau einer Lärmschutzwand
Kanton Basel Stadt
Freiwillige Beiträge an Schallschutzfenster in Liegenschaften mit erhöhtem Lärmimmissionen
Kanton Luzern
Freiwillige Beiträge an Schallschutzfenster in Liegenschaften mit erhöhtem Lärmimmissionen
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