An Orten, wo Lärmemissionen nicht vermeidbar sind, müssen Massnahmen zum Immissionsschutz ergriffen werden. Beispielsweise können Lärmschutzwände aufgebaut und Schallschutzfenster eingebaut werden. Kantone und Gemeinden können entweder direkt Lärmschutzwände errichten oder Beiträge für den Einbau von Schallschutzfenstern sprechen.
Lärmschutzwände und Schallschutzfenster reduzieren nicht die Quelle der Lärmemissionen, sondern reduzieren die Lärmimmissionen durch schalldämpfende Elemente.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Durch schalldämpfende Elemente wird die Bevölkerung vor Lärmbelastung geschützt, wodurch ruhige Lebensräume geschützt und gefördert werden.