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Leitfäden und Arbeitshilfen zur Anpassung von Bus- und Tramhaltestellen

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 25. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Menschen mit Behinderung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Leitfäden und Arbeitshilfen zu Anpassungen der Bus- und Tramhaltestellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) stellen Richtlinien auf und beinhalten Punkte, welche bei der Umsetzung des BehiG beachtet werden müssen.

Wie wirkt sie?

Gemeinden werden unterstützt, konkrete Massnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bus- und Tramhaltestellen umzusetzen.

Unterziel 11.2

Bis 2023 ist ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem (VS) gewährleistet (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch Leitfäden und Arbeitshilfen kann eine konsequente und einheitliche Umsetzung des BehiG sichergestellt werden, womit ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem gewährleistet wird.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Leitfaden zum Bau von Bushaltestellen im allgemeinen und Hinweise zum Ausbau gemäss BehiG
Kanton St. Gallen
Empfehlungen für den Ausbau von Bushaltestellen
Kanton Wallis
Übersicht der Richtlinien für Bushaltestellen
Kanton Graubünden
Arbeitshilfe für die Gemeinden zur Anpassung der Bushaltestellen nach dem BehiG
Kanton Basel-Stadt
Statusbericht zum Stand des Ausbaus gemäss BehiG und geplante zukünftige Massnahmen
Kanton St. Gallen
Hintergrundbericht zur Umsetzung des BehiG an Bushaltestellen
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