Leitfäden und Arbeitshilfen zu Anpassungen der Bus- und Tramhaltestellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) stellen Richtlinien auf und beinhalten Punkte, welche bei der Umsetzung des BehiG beachtet werden müssen.
Gemeinden werden unterstützt, konkrete Massnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bus- und Tramhaltestellen umzusetzen.
Bis 2023 ist ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem (VS) gewährleistet (innenpolitische Zielsetzung).
Durch Leitfäden und Arbeitshilfen kann eine konsequente und einheitliche Umsetzung des BehiG sichergestellt werden, womit ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem gewährleistet wird.