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Lohngleichheit als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Wirtschafts- und Finanzsystem
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Verwaltung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können die Lohngleichheit in den Unternehmen fördern, indem die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse und die Einhaltung der Lohngleichheit als ein verpflichtendes Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen festgelegt wird.

Wie wirkt sie?

Die Massnahme schafft für Unternehmen direkte wirtschaftliche Anreize für Lohngleichheit.

Unterziel 8.5

a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.

Beitrag der Massnahme

Durch den wirtschaftlichen Anreiz wird die Erreichung der Lohngleichheit in Unternehmen beschleunigt und gefestigt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Stadt
Die Einhaltung von Lohngleichheit ist ein Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Kanton Bern
Die Einhaltung von Lohngleichheit ist ein Kriterium für den Erhalt von Staatsbeiträgen
Kanton Waadt
Die Einhaltung von Lohngleichheit ist ein Kriterium für den Erhalt von Staatsbeiträgen und für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Kanton Luzern
Die Einhaltung von Lohngleichheit ist ein Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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