Kantone und Gemeinden können die Lohngleichheit in den Unternehmen fördern, indem die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse und die Einhaltung der Lohngleichheit als ein verpflichtendes Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen festgelegt wird.
Die Massnahme schafft für Unternehmen direkte wirtschaftliche Anreize für Lohngleichheit.
a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Durch den wirtschaftlichen Anreiz wird die Erreichung der Lohngleichheit in Unternehmen beschleunigt und gefestigt.