Alle Menschen sollen einen hindernisfreien Zugang zu Freiräumen, Wohnräumen und Dienstleistungen einer Stadt haben. Hierzu können Städte und Gemeinden die Inklusion bereits in der Stadtentwicklung berücksichtigen. Ausserdem können in diesem Rahmen auch Projekte zur sozialen Inklusion umgesetzt werden.
Indem bauliche Hindernisse abgebaut und inklusionsfördernde Elemente eingeplant werden, können Gemeinden einen hindernisfreien Zugang zu Frei- und Wohnräumen und Dienstleistungen bieten.
Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).
Ein Konzept oder Massnahmenplan zur inklusiveren Gestaltung einer Stadt oder einer Gemeinde erhöht die Zugänglichkeit zu Frei- und Wohnräumen und Dienstleistungen für alle Menschen und stellt sicher, dass die Bedürfnisse von allen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.