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Massnahmen für eine inklusive Stadt / Gemeinde

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 24. September 2024
  • Gemeinde
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Alle Menschen sollen einen hindernisfreien Zugang zu Freiräumen, Wohnräumen und Dienstleistungen einer Stadt haben. Hierzu können Städte und Gemeinden die Inklusion bereits in der Stadtentwicklung berücksichtigen. Ausserdem können in diesem Rahmen auch Projekte zur sozialen Inklusion umgesetzt werden.

Wie wirkt sie?

Indem bauliche Hindernisse abgebaut und inklusionsfördernde Elemente eingeplant werden, können Gemeinden einen hindernisfreien Zugang zu Frei- und Wohnräumen und Dienstleistungen bieten.

Unterziel 11.7

Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Ein Konzept oder Massnahmenplan zur inklusiveren Gestaltung einer Stadt oder einer Gemeinde erhöht die Zugänglichkeit zu Frei- und Wohnräumen und Dienstleistungen für alle Menschen und stellt sicher, dass die Bedürfnisse von allen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Genf
Massnahmenplan für eine inklusive Stadt
Stadt Uster
Projekt zur Schaffung einer inklusiven Stadt
Stadt Zürich
Massnahmenplan mit Handlungsfelder für hindernisfreie Gebäude (Handlungsfeld 2) und Anlagen und hindernisfreie Dienstleistungen (Handlungsfeld 3)
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