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Meldestelle für Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Damit Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sexuelle Belästigung oder Fälle von Diskriminierung auftreten, können Kantone und Gemeinden Meldestellen einrichten. An diese Meldestellen oder Ombudspersonen können sich Betroffene wenden und so Zugang zu einer neutralen und vertraulichen Stelle erhalten, um sexuelle Belästigung und Fälle von Diskriminierung anzusprechen und anzugehen. Für Betroffene sollte ersichtlich sein, was eine Meldung auslöst und welche Unterstützung sie von der jeweiligen Meldestelle erwarten können.

Wie wirkt sie?

Meldestellen tragen dazu bei, bestehende Konflikte zu lösen und schützen so Betroffene vor weiteren Diskriminierungserfahrungen. Für Institutionen können sie zudem dazu beitragen, bestehende Fälle von Diskriminierung zu erkennen und strukturell anzugehen.

Unterziel 5.5

Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.

Beitrag der Massnahme

Meldestellen für Diskriminierung und sexuelle Belästigung gegen Frauen tragen zur Bekämpfung von Ungerechtigkeiten gegen Frauen und damit zur wirksamen Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen bei.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Zürich
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz
Kanton Graubünden
Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann
Kanton Waadt
Centre LAVI (aide psychologique et juridique)
Kanton Genf
Bureau de promotion de l'égalité et de prévention des violences
Gemeinde Monthey
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