Damit Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sexuelle Belästigung oder Fälle von Diskriminierung auftreten, können Kantone und Gemeinden Meldestellen einrichten. An diese Meldestellen oder Ombudspersonen können sich Betroffene wenden und so Zugang zu einer neutralen und vertraulichen Stelle erhalten, um sexuelle Belästigung und Fälle von Diskriminierung anzusprechen und anzugehen. Für Betroffene sollte ersichtlich sein, was eine Meldung auslöst und welche Unterstützung sie von der jeweiligen Meldestelle erwarten können.
Meldestellen tragen dazu bei, bestehende Konflikte zu lösen und schützen so Betroffene vor weiteren Diskriminierungserfahrungen. Für Institutionen können sie zudem dazu beitragen, bestehende Fälle von Diskriminierung zu erkennen und strukturell anzugehen.
Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.
Meldestellen für Diskriminierung und sexuelle Belästigung gegen Frauen tragen zur Bekämpfung von Ungerechtigkeiten gegen Frauen und damit zur wirksamen Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen bei.