Kantone und Gemeinden können die Sanierung von Wasserkraftwerken vorantreiben und so die vom Schwall/Sunk-Betrieb betroffenen Flussstrecken vor extremen Abflussschwankungen schützen.
Als Schwall/Sunk-Betrieb (Schwallbetrieb) bezeichnet man regelmässige Abflussschwankungen, die durch den Betrieb von Wasserkraftwerken entstehen. Die unnatürlichen und oft extremen Abflussschwankungen beeinträchtigen die hydrologischen und hydraulischen Bedingungen in der betroffenen Flussstrecke. Durch geeignete Sanierungsmassnahmen können die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Flussstrecken reduziert werden.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Durch die Verbesserung des Schwall-Sunk Betriebs können die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer reduziert werden.