Kantone und Gemeinden sind von Bundesrechts wegen verpflichtet die Fliessgewässer sukzessive zu revitalisieren. Sie können mit Revitalisierungsprojekten die Wiederherstellung naturnaher Bäche und Flüsse mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten fördern. Revitalisierungen werden in der Regel mit Beiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde finanziert. Revitalisierungen werden aber auch von Dritten (Stiftungen, Fonds usw.) gefördert.
Durch die Revitalisierung von Bächen und Flüssen wird die Strukturvielfalt der Uferzonen erhöht und die Artenvielfalt gefördert. Zudem wird auch die Abflusskapazität verbessert und dadurch der Schutz vor Hochwasser erhöht.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Durch die Revitalisierung der Bäche und Flüsse kann der natürliche Zustand von Flüssen wiederhergestellt werden.