Kantone und Gemeinden sind von Bundesrechts wegen verpflichtet die Fliessgewässer sukzessive zu revitalisieren. Sie können mit Revitalisierungsprojekten die Wiederherstellung naturnaher Bäche und Flüsse mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten fördern. Revitalisierungen werden in der Regel mit Beiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde finanziert. Revitalisierungen werden aber auch von Dritten (Stiftungen, Fonds usw.) gefördert.
Durch die Revitalisierung von Bächen und Flüssen wird die Strukturvielfalt der Uferzonen erhöht und die Artenvielfalt gefördert. Zudem wird auch die Abflusskapazität verbessert und dadurch der Schutz vor Hochwasser erhöht.
In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Revitalisierung der Bäche und Flüsse kann der natürliche Zustand von Flüssen wiederhergestellt werden. Dies erhöht die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren (Hochwasser).