Das neue Gewässerschutzgesetz verlangt die Fischgängigkeit (freie Fischwanderung) in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die diese wesentlich beeinträchtigen, müssen behoben werden. Besonders Wasserkraftwerke an Flüssen stellen ein Problem für die Fischgängigkeit dar und müssen deswegen saniert werden. Kantone und Gemeinden können Projekte zur Erhöhung der Fischgängigkeit in Flüssen und Bächen injizieren und unterstützen.
Durch die Unterstützung und Projekten zur Erhöhung von Fischgängigkeit werden die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer reduziert.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Durch die Verbesserung der Fischgängigkeit können die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer reduziert werden. Die Verbesserung der Fischgängigkeit ist ein zentrales Element für die Wiederherstellung des natürlichen Zustands eines Gewässers.