Gemeinden und Kantone können einen Lärmradar auf Strecken einsetzen, die besonders stark von Lärmemissionen betroffen oder gefährdet sind.
Gemeinde und Kantone können einen Lärmradar auf zwei Arten nutzen. Einerseits dienen Lärmradare als Kontrolle des Lärms, welcher Fahrzeuge verursachen. Andererseits können Lärmradare zur Sensibilisierung von Auto- und Motorradfahrenden genutzt werden. Hierdurch erhalten sie ein direktes Feedback zum Lärm, welcher ihr Fahrzeug verursacht.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Sensibilisierung für Strassenlärm und der Kontrolle der Einhaltung von Grenzwerten wird einen Beitrag zur Reduktion von Lärmemissionen durch den Verkehr geleistet.