Gemeinden und Kantone können Unternehmen auf unterschiedliche Art für das Thema Lohngleichheit sensibilisieren. Es können Workshops für HR-Verantwortliche durchgeführt, Informationen und Beratungen zum Thema Lohngleichheit angeboten oder auf Labels aufmerksam gemacht werden.
Die Massnahme schafft Bewusstsein für die Thematik, zeigt ihre Relevanz auf und ist damit ein wichtiger Bestandteil in der Bekämpfung von Lohnungleichheit. Das gilt insbesondere auch für die Reduzierung von Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern.
a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Durch die Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema Lohngleichheit kann die Lohnungleichheit reduziert werden.