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Sensibilisierung von Unternehmen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Unternehmen
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Mit Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten können Kantone und Gemeinden Unternehmen unterstützen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen. Dazu können sie Menschen mit Behinderung mit Job-Coachings und Arbeitsvermittlungsprogrammen unterstützen und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen (IV, RAV) verbessern.

Wie wirkt sie?

Mit der Massnahme kann die Bereitschaft von Unternehmen erhöht werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen.

Unterziel 1.3

Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.

Beitrag der Massnahme

Indem bei Unternehmen die Hürden für die Einstellung von Menschen mit Behinderung gesenkt werden, kann deren Abhängigkeit von den Sozialversicherungen reduziert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Region Nordwestschweiz
iPunkt Label, welches Organisationen auszeichnet, welche sich für Menschen mit Behinderung einsetzen
Region Nordwestschweiz
Die CHARTA ist ein Arbeitsgebernetzwerk, welches sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung einsetzt.
Kanton Zürich
Präventions-Hotline für Unternehmen im Raum Zürich zu Fragen der Leistungen der IV für Unternehmen und Angestellte
Kanton Bern
Fachseminar für HR-Verantwortliche über die Prozesse und Leistungen der IV für Angestellte
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