Mit Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten können Kantone und Gemeinden Unternehmen unterstützen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen. Dazu können sie Menschen mit Behinderung mit Job-Coachings und Arbeitsvermittlungsprogrammen unterstützen und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen (IV, RAV) verbessern.
Mit der Massnahme kann die Bereitschaft von Unternehmen erhöht werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.
Indem bei Unternehmen die Hürden für die Einstellung von Menschen mit Behinderung gesenkt werden, kann deren Abhängigkeit von den Sozialversicherungen reduziert werden.