Mit Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten können Kantone und Gemeinden Unternehmen unterstützen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen. Dazu können sie Menschen mit Behinderung mit Job-Coachings und Arbeitsvermittlungsprogrammen unterstützen und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen (IV, RAV) verbessern.
Mit der Massnahme kann die Bereitschaft von Unternehmen erhöht werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Durch die Sensibilisierung von Unternehmen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung kann Diskriminierung aufgrund von Behinderung eingeschränkt werden.