Mit Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten können Kantone und Gemeinden Unternehmen unterstützen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen. Dazu können sie Menschen mit Behinderung mit Job-Coachings und Arbeitsvermittlungsprogrammen unterstützen und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen (IV, RAV) verbessern.
Mit der Massnahme kann die Bereitschaft von Unternehmen erhöht werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen.
a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Durch die individuelle Unterstützung von Menschen mit Behinderung, kann die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Dies ist ein zentrales Element, um ihre Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu stärken.