Kantone und Gemeinden können Unternehmen durch Sensibilisierungskampagnen auf das Potenzial von Arbeitnehmenden über 50 Jahren aufmerksam machen.
Durch die Sensibilisierung von Unternehmen für das Potenzial von älteren Arbeitnehmenden kann die Langezeitarbeitslosigkeit dieser Personengruppe reduziert werden.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Durch die Sensibilisierung von Unternehmen für das Potenzial von älteren Arbeitnehmenden soll die Diskriminierung aufgrund des Alters verhindert werden.