Kantone und Gemeinden können Fahrdienste für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität subventionieren, um kostengünstige oder sogar kostenfreie Transporte zu ermöglichen. Diese Angebote richten sich an Personen, welche den ÖV nicht oder nur sehr erschwert nutzen können.
Durch die Subventionierung von Fahrdiensten werden Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität vermehrt unterstützt.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität tragen zu einem hürdenfreien Zugang zum Verkehrssystem bei.