Gemeinden und Kantone können als Massnahme zur Reduktion von Lärmemissionen in Wohngebieten Tempo 20 oder Tempo 30 Zonen einführen.
Durch die tieferen Geschwindigkeiten werden Lärmemissionen reduziert. Ausserdem nimmt die Verkehrssicherheit zu und Luftschadstoffemissionen nehmen ab.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Durch tiefere Geschwindigkeiten wird die Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen geschützt, sodass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert.