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Tempo 20 oder 30 Zonen in Wohngebieten

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 28. Oktober 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden und Kantone können als Massnahme zur Reduktion von Lärmemissionen in Wohngebieten Tempo 20 oder Tempo 30 Zonen einführen.

Wie wirkt sie?

Durch die tieferen Geschwindigkeiten werden Lärmemissionen reduziert. Ausserdem nimmt die Verkehrssicherheit zu und Luftschadstoffemissionen nehmen ab.

Unterziel 11.6

Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch tiefere Geschwindigkeiten wird die Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen geschützt, sodass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Küsnacht
Flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 Zonen in siedlungsorientierten Strassen
Hünenberg
Fast flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten
Stadt Zürich
Weitgehende Einführung von Tempo 30 in der Stadt
Lutry
Tempo 30 Zonen in Wohngebieten
Stadt Genf
Einführung von Tempo 20 und Tempo 30 Zonen
Stadt Zürich
Auf 17 Strecken gilt neu die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Winterthur
Zielbild Temporegime der Stadt Winterthur
Kanton Graubünden
Kantonale Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts
Kanton Basel-Stadt
Verkehrskonzept Tempo 30
Bundesamt für Strassen ASTRA
Broschüre Verkehrsberuhigung
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