Bei der Renaturierung von Gewässern setzen sich Kantone und Gemeinden für die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern und für die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ein. Sie sorgen für die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums und setzen Revitalisierungsmassnahmen um bzw. fördern diese.
Fliessgewässer und Seeufer werden revitalisiert und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung gemindert. Dadurch werden Wasserlebensräume naturnaher gestaltet und die Lebensbedingungen von Wasserlebewesen verbessert.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Die Renaturierung von Gewässern stellt den natürlichen Zustand so weit wie möglich wieder her und trägt dazu bei, für die Gewässer ausreichend Raum auszuscheiden und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu reduzieren.