Bei der Renaturierung von Gewässern setzen sich Kantone und Gemeinden für die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern und für die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ein. Sie sorgen für die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums und setzen Revitalisierungsmassnahmen um bzw. fördern diese.
Fliessgewässer und Seeufer werden revitalisiert und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung gemindert. Dadurch werden Wasserlebensräume naturnaher gestaltet und die Lebensbedingungen von Wasserlebewesen verbessert.
Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 % der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruktur ist erstellt und verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert.
Die Renaturierung von Gewässern kann zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Verstärkung der ökologischen Infrastruktur beitragen.