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Umsetzung der Renaturierung von Gewässern

Publikationsdatum: 10. August 2022
Letzte Änderung: 24. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Bei der Renaturierung von Gewässern setzen sich Kantone und Gemeinden für die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern und für die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ein. Sie sorgen für die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums und setzen Revitalisierungsmassnahmen um bzw. fördern diese.

Wie wirkt sie?

Fliessgewässer und Seeufer werden revitalisiert und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung gemindert. Dadurch werden Wasserlebensräume naturnaher gestaltet und die Lebensbedingungen von Wasserlebewesen verbessert.

Unterziel 15.8

Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.

Beitrag der Massnahme

Die Renaturierung von Gewässern kann zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung von Ökosystemleistungen beitragen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Schaffhausen
Renaturierung «Herblinger Seeli»
Kanton Wallis
Wasserbau, Renaturierung und Unterhalt von Fliessgewässern
Kanton Wallis
Renaturierung der Gewässer und Wasserkraft
Kanton Uri
Revitalisierung Giessen
Rietheim
Auen am Rhein
Frauenfeld
Renaturierungsmassnahmen
Celerina
Revitalisierung Inn Renaturierung Bäche
Bever
Bever – Tor zur Auenwelt; ein Fluss wird ausgewildert
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