Bei der Renaturierung von Gewässern setzen sich Kantone und Gemeinden für die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern und für die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ein. Sie sorgen für die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums und setzen Revitalisierungsmassnahmen um bzw. fördern diese.
Fliessgewässer und Seeufer werden revitalisiert und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung gemindert. Dadurch werden Wasserlebensräume naturnaher gestaltet und die Lebensbedingungen von Wasserlebewesen verbessert.
Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.
Die Renaturierung von Gewässern kann zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung von Ökosystemleistungen beitragen.