Kantone und Gemeinden können die Inhalte ihrer Webauftritte barrierefrei gestalten.
Eine barrierefreie Website macht Inhalte für Menschen mit Behinderungen (insbesondere Seh- und Höreinschränkungen oder kognitive Einschränkungen) zugänglich.
Barrierefreie Websiten senken die Hürden für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen, an nötige Informationen zu kommen.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Indem alle Personen Zugriff auf die Informationen der Kantone und Gemeinden haben, wird Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder anderen Einschränkungen entgegengewirkt.