Gemeinden können auf ihrem Gemeindegebiet den Zugang von Autos einschränken. Dies kann vollständig erfolgen (autofreie Gemeinde) oder teilweise (Zugang nur für bestimmte Fahrzeuge, z.B. Anwohnende und Gewerbe). Als Ergänzung dazu können ÖV und Langsamverkehr gestärkt werden.
Der Ausschluss oder die Reduktion von Autos in Gemeinden tragen unter anderem zur Reduktion von Luftschadstoffen, Lärmemissionen oder Unfallrisiken bei. Durch die Verkehrsreduktion können öffentliche Räume neu genutzt und aufgewertet werden, was zu einer erhöhten Lebensqualität und Standortattraktivität führt.
Chemikalien haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Als grösster Umweltrisikofaktor für die Gesundheit werden Feinstaub-Emissionen (PM10) sowie ihre Vorläufer-Emissionen gegenüber 2005 jeweils um rund 50% reduziert (innenpolitische Zielsetzung).
Neben dem positiven Effekt auf Gestaltung und Nutzung von öffentlichen Räumen trägt der Ausschluss oder die Reduktion von Autos dazu bei, gesundheitliche Risiken zu reduzieren.