Gemeinden können auf ihrem Gemeindegebiet den Zugang von Autos einschränken. Dies kann vollständig erfolgen (autofreie Gemeinde) oder teilweise (Zugang nur für bestimmte Fahrzeuge, z.B. Anwohnende und Gewerbe). Als Ergänzung dazu können ÖV und Langsamverkehr gestärkt werden.
Der Ausschluss oder die Reduktion von Autos in Gemeinden tragen unter anderem zur Reduktion von Luftschadstoffen, Lärmemissionen oder Unfallrisiken bei. Durch die Verkehrsreduktion können öffentliche Räume neu genutzt und aufgewertet werden, was zu einer erhöhten Lebensqualität und Standortattraktivität führt.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Durch autofreie öffentliche Räume kann die verkehrsbedingte Lärmbelastung reduziert werden und ruhige Lebensräume gefördert werden.