Bei einem Wildacker handelt es sich um eine besondere, landwirtschaftlich bearbeitete Fläche, mit dem Zweck, dass auf ihr das Wild Nahrung und Deckung vor Feinden finden kann. Der Wildackerbau zielt darauf hin, dem Wild eine artgerechte Äsungsfläche anzubieten, die es darüber hinaus auch zur Deckung und Schutz vor Beutegreifern und menschlich verursachten Störquellen nutzen kann. Durch Wildäcker kann eine ansonsten notwendige Fütterung eingeschränkt oder sogar ganz unnötig werden. Kantone und Gemeinden können das Anlegen von Wildäckern mit entsprechenden Beiträgen entschädigen.
Der Wildackerbau führt zur Artenförderung und Verbesserung des Lebensraums für Wildtiere.
Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 % der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruktur ist erstellt und verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert.
Die Anlage von Wildäckern hilft, die ökologische Infrastruktur zu verstärken.