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Unterstützung und Begleitung bei baulichen Massnahmen an denkmalgeschützten Bauten

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 27. Januar 2023
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Private sowie Planungsbüros bei baulichen Massnahmen an denkmalgeschützten Bauten unterstützen, indem sie ihnen Informationen und Hilfestellungen anbieten und den Prozess begleiten.

Wie wirkt sie?

Die Unterstützung und Begleitung ermöglicht eine einfachere Umsetzung von Restaurationsmassnahmen an denkmalgeschützten Objekten.

Unterziel 11.4

Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Unterstützung wird eine hochstehende Baukultur bewahrt und es wird sichergestellt, dass die baulichen Massnahmen im Einklang mit den Vorgaben umgesetzt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Zürich
Angebote zu Bauberatungen
Kanton Aargau
Beratung für bauliche Massnahmen an Denkmalgeschützen Gebäuden
Kanton St. Gallen
Bauberatungen für Umbaumassnahmen
Kanton Freiburg
Beratung und Informationen zum Erhalt von Kulturgütern
Kanton Thurgau
Beratung und Restaurierungsbegleitung
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