Kantone und Gemeinden können Private sowie Planungsbüros bei baulichen Massnahmen an denkmalgeschützten Bauten unterstützen, indem sie ihnen Informationen und Hilfestellungen anbieten und den Prozess begleiten.
Die Unterstützung und Begleitung ermöglicht eine einfachere Umsetzung von Restaurationsmassnahmen an denkmalgeschützten Objekten.
Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Unterstützung wird eine hochstehende Baukultur bewahrt und es wird sichergestellt, dass die baulichen Massnahmen im Einklang mit den Vorgaben umgesetzt werden.