HomeMassnahmeVergabe von zinslosen oder -günstigen Darlehen für…
Zurück

Vergabe von zinslosen oder -günstigen Darlehen für gemeinnützige Bauträgerinnen und -träger

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden oder Kantone können zinslose oder zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Bauträgerinnen und -träger geben, Bürgschaften gewähren oder à fonds perdu-Beiträge zur Abschreibung von Kapitalkosten vergeben.

Wie wirkt sie?

Dadurch werden die Zins- und Kapitalkosten für gemeinnützige Bauträgerinnen und -träger reduziert und die Mietenden profitieren dank der Kostenmiete von diesen Einsparungen.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Durch die Förderung von gemeinnützigen Bauträgerinnen und Bauträgern wird der Anteil an preisgünstigem Wohnraum sichergestellt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Zug
Zinslose Darlehen für gemeinnützige Bauträger
Kanton Waadt
Subventionen oder Bürgschaften an gemeinnützige Bauträger
Kanton Genf
Subventionen für Bauträger, welche günstigen Wohnraum anbieten
Kanton Zürich
Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau mit zinslosen Darlehen unter der Voraussetzung einer gleichwertigen Gemeindeleistung
Möchten Sie Teil der Toolbox werden? Teilen Sie Ihr Nachhaltigkeits-Projekt und inspirieren Sie damit Ihre Kolleginnen und Kollegen.Projekt einreichen