Gemeinden oder Kantone können zinslose oder zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Bauträgerinnen und -träger geben, Bürgschaften gewähren oder à fonds perdu-Beiträge zur Abschreibung von Kapitalkosten vergeben.
Dadurch werden die Zins- und Kapitalkosten für gemeinnützige Bauträgerinnen und -träger reduziert und die Mietenden profitieren dank der Kostenmiete von diesen Einsparungen.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Durch die Förderung von gemeinnützigen Bauträgerinnen und Bauträgern wird der Anteil an preisgünstigem Wohnraum sichergestellt.