Gemeinden können Grünflächen im Siedlungsraum gezielt aufwerten. So können sie beispielsweise die gemeindeeigenen Flächen naturnah bewirtschaften oder diese aufwerten (z. B. durch Blumenwiesen-Ansaaten, Heckenpflanzungen, Stillgewässer). Bei Flächen unter Pachtvertrag können verbindliche Vorgaben zu biodiversitätsrelevanten Aspekten verankert werden. Durch die Festlegung bestimmter Vorgaben in den Raumplanungsinstrumenten können auf verschiedenen Stufen (z. B. kommunale Richtplanung, Nutzungsplanung, Richtlinien für Gestaltungspläne, Ergänzung der Baubewilligungsverfahren) konkrete biodiversitätsfördernde Vorgaben gemacht werden. Schliesslich können sie Anreize für Privateigentümerinnen und Privateigentümer setzen, damit diese Flächen in ihrem Besitz ökologisch aufwerten.
Durch naturnahe Bewirtschaftung und die Aufwertung gemeindeeigener Grünflächen kann biodiversitätsrelevanter Lebensraum erhalten und geschaffen werden.
Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.
Unversiegelte Flächen im Siedlungsraum sind besonders artenreich. Für viele Arten sind sie zudem zu wichtigen Ersatzlebensräumen geworden. Die Förderung naturnah gestalteter Bereiche im Siedlungsraum kann deshalb einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten.