Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).