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Bauliche Massnahmen zum Hochwasserschutz und Sensibilisierung der Hauseigentümerinnen und -eigentümer

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Um Schäden aufgrund von zunehmenden Starkniederschlägen zu vermeiden, können Kantone und Gemeinden vermehrt in Hochwasserschutzmassnahmen investieren. Hierzu gehören bauliche Massahmen, aber auch die Sensibilisierung der Hauseigentümerinnen und -eigentümer über Massnahmen, welche sie selbst ergreifen können.

Wie wirkt sie?

Durch geeignete Hochwasserschutzmassnahmen können die Risiken von Hochwasser minimiert werden.

Unterziel 11.5

In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch geeignete Hochwasserschutzmassnahmen können die Risiken von Schäden durch Hochwasser minimiert und das Versagen kritischer Infrastrukturen begrenzt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Gemeinde Urdorf
Ausbau des Hochwasserschutzes am Schäflibach
Gemeinde Riehen
Projekte zum Hochwasserschutz und Informationen für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer über ihre Verpflichtung zum Hochwasserschutz
Kanton Obwalden:
Übersicht über das Hochwasserschutzprojekt im Saarnetal
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