Kantone und Gemeinden können Grossverbraucher dazu verpflichten, eine Energieanalyse durchzuführen. Die Verpflichtung kann in Form von Massnahmen umgesetzt werden oder es können Effizienzziele über einen Zeitraum mit der zuständigen Direktion oder dem Bund vereinbart werden.
Durch die Einführung einer Energieanalysepflicht können gezielte Massnahmen zur Effizienz der Energienutzung sowie eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sichergestellt werden.
Eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie die Resilienz der dafür benötigten Infrastruktur sind gewährleistet.
Die Einführung einer verpflichtenden Energieanalyse stellt eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sicher.