Kantone und Gemeinden können in ihren Gastronomiebetrieben (wie Betriebskantinen oder Schulmensen), vermehrt regionale und nachhaltige Produkte einsetzen. Hierzu können Kooperationen mit regionalen Bauern eingegangen werden, nachhaltigere Menüs kreiert oder Richtlinien zur Nutzung von regionalen und biologischen Lebensmitteln verabschiedet werden.
Der Einsatz von regionalen und nachhaltigen Produkten in der Gemeinschaftsgastronomie schafft Nachfrage nach regionalen und nachhaltigen Landwirtschaftsprodukten.
Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die unter Verwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher und privater Nachhaltigkeitsprogramme besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, wächst im Vergleich zu 2020 um einen Drittel.
Die Verpflichtung der Gemeinschaftsgastronomie, vermehrt regionale und nachhaltige Produkte in ihren Menüplan zu integrieren, schafft Sicherheiten und Anreize für Landwirtschaftsbetriebe, auf Biolandbau umzustellen.