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Förderung seltener Baum- und Straucharten

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 3. Juni 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können seltene und wertvolle Baum- und Straucharten fördern, entweder durch entsprechende Massnahmen in eigenen Wäldern oder durch die finanzielle Unterstützung entsprechender Projekte in Privatwäldern. Massnahmen wie die Pflanzung seltener Baumarten, entsprechend ausgerichtete Pflegekonzepte, Förderung spezifischer Lebensräume (Eichenförderung, Auenwälder), Vernetzung von regional optimal verteilten Schutz- und Förderflächen mit Trittsteinen und Korridoren sowie Unterstützung für die Bestimmung seltener und standortsheimischen Arten im Feld.

Wie wirkt sie?

Die Vielfalt der im Wald lebenden Arten und vorhandenen Lebensräume bleibt erhalten und wird gefördert.

Unterziel 15.5

Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.

Beitrag der Massnahme

Durch die Förderung seltener Baum- und Straucharten wird die Erhaltung der genetischen Ressourcen im Wald gefördert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Jungwaldpflege und Waldverjüngung: Der Kanton unterstützt die Jungwaldpflege und fördert seltene und wertvolle Baumarten im Aargau.
Kanton Graubünden
Richtlinie zur Förderung seltener Baum- und Straucharten
Kanton Solothurn
Die natürliche Vielfalt der Wälder im Kanton Solothurn
Kanton Solothurn
Weisungen Programm Biodiversität im Wald 2021-2032
Olten
Naturkonzept Olten
Eggenwil
Betriebsplan Wald
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