Kantone und Gemeinden können seltene und wertvolle Baum- und Straucharten fördern, entweder durch entsprechende Massnahmen in eigenen Wäldern oder durch die finanzielle Unterstützung entsprechender Projekte in Privatwäldern. Massnahmen wie die Pflanzung seltener Baumarten, entsprechend ausgerichtete Pflegekonzepte, Förderung spezifischer Lebensräume (Eichenförderung, Auenwälder), Vernetzung von regional optimal verteilten Schutz- und Förderflächen mit Trittsteinen und Korridoren sowie Unterstützung für die Bestimmung seltener und standortsheimischen Arten im Feld.
Die Vielfalt der im Wald lebenden Arten und vorhandenen Lebensräume bleibt erhalten und wird gefördert.
Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.
Durch die Förderung seltener Baum- und Straucharten wird die Erhaltung der genetischen Ressourcen im Wald gefördert.