Kantone und Gemeinden können Informationen und Beratungen zum Thema hindernisfreie und altersgerechte Wohnräume bereitstellen oder Konzepte zur Förderung erarbeiten.
Durch Informationen können Bauherrschaften für das Thema sensibilisiert werden. Diese können neue Bauten hindernisfrei gestalten oder Verbesserungen an bestehenden Immobilien vornehmen.
Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Förderung von hindernisfreien und altersgerechten Wohnräumen können mehr Räume geschaffen werden, welche den Bedürfnissen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen entsprechen und besser zugänglich sind für sie.