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Förderung von hindernisfreien und altersgerechten Wohnräumen

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 25. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Informationen und Beratungen zum Thema hindernisfreie und altersgerechte Wohnräume bereitstellen oder Konzepte zur Förderung erarbeiten.

Wie wirkt sie?

Durch Informationen können Bauherrschaften für das Thema sensibilisiert werden. Diese können neue Bauten hindernisfrei gestalten oder Verbesserungen an bestehenden Immobilien vornehmen.

Unterziel 11.7

Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Förderung von hindernisfreien und altersgerechten Wohnräumen können mehr Räume geschaffen werden, welche den Bedürfnissen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen entsprechen und besser zugänglich sind für sie.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Stadt
Informationen und Beratungen zu hindernisfreiem Wohnraum sowie altersgerechtem Bauen
Stadt Zürich
Informationen und Merkblätter zum hindernisfreien Bauen
Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur
Fachstelle zur hindernisfreien Architektur
Kanton Basel-Stadt
Förderung von hindernisreduzierenden Verbesserungen an bestehenden Immobilien
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