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Informationsbereitstellung und Beratung für Gewaltausübende

Publikationsdatum: 9. August 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden bieten Informationen und Beratung für Gewaltausübende an. Dies kann die Kommunikation zu bestehenden Beratungsangeboten oder eine direkte Fachberatung durch die Behörde umfassen. Diese bietet Gewaltausübenden Informationen, die hilft Konflikt- und Gewaltsituationen zu erkennen, zu verhindern und zu lösen.

Wie wirkt sie?

Das Angebot soll Gewaltausübenden und potenziellen Tätern den Zugang zu Beratung und Information ermöglichen damit sie gewaltlose Konfliktlösungsstrategien entwickeln können. Auf diese Weise sollen künftige Gewalttaten verhindert werden.

Unterziel 16.1

Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Beratung für Gewaltausübende kann Gewalt vorgebeugt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Luzern
Gewaltausübende in Partnerschaft, Ehe und Familie
Kanton Zürich
Beratungsstellen für Gewaltausübende
Kanton St. Gallen
Beratungsstelle Häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen
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