Kantone und Gemeinden bieten Informationen und Beratung für Gewaltausübende an. Dies kann die Kommunikation zu bestehenden Beratungsangeboten oder eine direkte Fachberatung durch die Behörde umfassen. Diese bietet Gewaltausübenden Informationen, die hilft Konflikt- und Gewaltsituationen zu erkennen, zu verhindern und zu lösen.
Das Angebot soll Gewaltausübenden und potenziellen Tätern den Zugang zu Beratung und Information ermöglichen damit sie gewaltlose Konfliktlösungsstrategien entwickeln können. Auf diese Weise sollen künftige Gewalttaten verhindert werden.
Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Beratung für Gewaltausübende kann Gewalt vorgebeugt werden.