Die Naturgefahrenkarte bildet die Gefährdungssituation im Siedlungsgebiet ab und dient somit als Grundlage für die Raumplanung. Kantone können Leitfäden oder Arbeitshilfen für Gemeinden zur Verfügung stellen, wie die Naturgefahrenkarte in die kommunale Raumplanung übertragen werden kann.
Mit einem Leitfaden oder Arbeitshilfen unterstützen Kantone die Gemeinden bei einer einheitlichen Umsetzung der Naturgefahrenkarte in der kommunalen Raumplanung.
Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.
Die konsequente Integration der Naturgefahrenkarten reduziert die Anzahl und die Auswirkungen von Schadensereignisse im Siedlungsbereich.