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Leitfaden zur Integration der Naturgefahrenkarte in die kommunale Raumplanung

Publikationsdatum: 16. August 2022
Letzte Änderung: 15. September 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Die Naturgefahrenkarte bildet die Gefährdungssituation im Siedlungsgebiet ab und dient somit als Grundlage für die Raumplanung. Kantone können Leitfäden oder Arbeitshilfen für Gemeinden zur Verfügung stellen, wie die Naturgefahrenkarte in die kommunale Raumplanung übertragen werden kann.

Wie wirkt sie?

Mit einem Leitfaden oder Arbeitshilfen unterstützen Kantone die Gemeinden bei einer einheitlichen Umsetzung der Naturgefahrenkarte in der kommunalen Raumplanung.

Unterziel 11.5

In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch eine Berücksichtigung der Naturgefahren bei der Raumplanung wird das Risiko von Schadenereignissen durch Naturgefahren reduziert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Landschaft
Plan, wie die Gemeinden die Naturgefahrenkarte in den kommunalen Nutzungspläne umsetzen sollen
Kanton Zürich
Hilfmittel für die Gemeinden zur Umsetzung der Gefahrenkarte
Kanton Luzern
Wegleitung zur Umsetzung der Gefahrenkarten in die Nutzungsplanung
Kanton Waadt
Regeln zur Umsetzung der Gefahrenkarten in die Nutzungsplanung
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