Die Naturgefahrenkarte bildet die Gefährdungssituation im Siedlungsgebiet ab und dient somit als Grundlage für die Raumplanung. Kantone können Leitfäden oder Arbeitshilfen für Gemeinden zur Verfügung stellen, wie die Naturgefahrenkarte in die kommunale Raumplanung übertragen werden kann.
Mit einem Leitfaden oder Arbeitshilfen unterstützen Kantone die Gemeinden bei einer einheitlichen Umsetzung der Naturgefahrenkarte in der kommunalen Raumplanung.
In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).
Durch eine Berücksichtigung der Naturgefahren bei der Raumplanung wird das Risiko von Schadenereignissen durch Naturgefahren reduziert.