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Mentoring- und Coachingprogramme für Personen über 50 Jahre zur Integration in den Arbeitsmarkt

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Wirtschafts- und Finanzsystem
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Stellensuchende über 50 Jahre durch die Bereitstellung von Mentoring- und Coachingprogrammen bei der Stellensuche unterstützen.

Wie wirkt sie?

Mentoring- und Coachingprogramme für Personen über 50 Jahre helfen den Betroffenen, eine neue Stelle zu finden.

Unterziel 8.5

a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.

Beitrag der Massnahme

Durch die Stärkung der Bewerbungskompetenzen von über 50-Jährigen kann die (Langzeit-) Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe reduziert und die Erwerbsbeteiligung während des ganzen Lebens erhöht werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Mentoring Programm für Arbeitslose über 50 Jahren, welche beim RAV gemeldet sind
Kanton St. Gallen
Mentoring Programm für Arbeitslose über 50 Jahren, welche beim RAV gemeldet sind
Kanton Basel-Stadt
Mentoring Programm der Stiftung Impulse für Stellensuchende über 50 Jahre
Kanton Wallis
Laufbahncoaching für Menschen im mittleren Alter (ab 45 Jahren)
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