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Sensibilisierung und Schulung zu Diskriminierung und sexueller Belästigung

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können präventive Massnahmen wie z.B. spezifische Informationsveranstaltungen und Schulungen, Webseiten mit entsprechenden Informationsmaterialien, Seminare zu Konfliktmanagement, Selbstbehauptung, unbewusster Diskriminierung und Informationskampagnen durchführen. Diese sensibilisieren für die verschiedenen Ausprägungen sexueller Diskriminierung, informieren über Unterstützungsangebote für Betroffene oder schulen Arbeitgebende, Lehrpersonen, Beratungsstellen für Arbeitnehmende oder Gewerkschaften zur Thematik.

Wie wirkt sie?

Sensibilisierung bezüglich Diskriminierung und sexueller Belästigung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Vermeidung von und den Umgang mit sexuellen oder diskriminierenden Übergriffen.

Unterziel 5.5

Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.

Beitrag der Massnahme

Prävention von Diskriminierung und sexueller Belästigung gegen Frauen trägt zur wirksamen Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen bei.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Bern
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: wie beraten? Weiterbildung für Betriebe
Kanton Basel-Stadt
Allgemeine Informationen zum Thema Sexuelle Belästigung
Kanton Basel-Stadt
Weiterbildung: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Kanton Basel-Stadt
Broschüre «Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung»
Kanton Waadt
Präventionskampagne zu sexueller Belästigung
Kanton Zürich
E-Learning zur Sensibilisierung und Schulung
Kanton Zug
Mobbing, Bossing sowie sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
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