Kantone und Gemeinden können präventive Massnahmen wie z.B. spezifische Informationsveranstaltungen und Schulungen, Webseiten mit entsprechenden Informationsmaterialien, Seminare zu Konfliktmanagement, Selbstbehauptung, unbewusster Diskriminierung und Informationskampagnen durchführen. Diese sensibilisieren für die verschiedenen Ausprägungen sexueller Diskriminierung, informieren über Unterstützungsangebote für Betroffene oder schulen Arbeitgebende, Lehrpersonen, Beratungsstellen für Arbeitnehmende oder Gewerkschaften zur Thematik.
Sensibilisierung bezüglich Diskriminierung und sexueller Belästigung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Vermeidung von und den Umgang mit sexuellen oder diskriminierenden Übergriffen.
Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.
Prävention von Diskriminierung und sexueller Belästigung gegen Frauen trägt zur wirksamen Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen bei.