Kantone und Gemeinden können präventive Massnahmen wie z.B. spezifische Informationsveranstaltungen und Schulungen, Webseiten mit entsprechenden Informationsmaterialien, Seminare zu Konfliktmanagement, Selbstbehauptung, unbewusster Diskriminierung und Informationskampagnen durchführen. Diese sensibilisieren für die verschiedenen Ausprägungen sexueller Diskriminierung, informieren über Unterstützungsangebote für Betroffene oder schulen Arbeitgebende, Lehrpersonen, Beratungsstellen für Arbeitnehmende oder Gewerkschaften zur Thematik.
Sensibilisierung bezüglich Diskriminierung und sexueller Belästigung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Vermeidung von und den Umgang mit sexuellen oder diskriminierenden Übergriffen.
Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).
Prävention von Diskriminierung und sexueller Belästigung trägt zur wirksamen Bekämpfung von sexualisierter Gewalt bei.