Gemeinden und Kantone können Unternehmen auf unterschiedliche Art für das Thema Lohngleichheit sensibilisieren. Es können Workshops für HR-Verantwortliche durchgeführt, Informationen und Beratungen zum Thema Lohngleichheit angeboten oder auf Labels aufmerksam gemacht werden.
Die Massnahme schafft Bewusstsein für die Thematik, zeigt ihre Relevanz auf und ist damit ein wichtiger Bestandteil in der Bekämpfung von Lohnungleichheit. Das gilt insbesondere auch für die Reduzierung von Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Durch die Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema Lohngleichheit kann die Lohnungleichheit reduziert werden und damit der Diskriminierung von Frauen im beruflichen Kontext entgegengewirkt werden.