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Sensibilisierung von Unternehmen für das Thema Lohngleichheit

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Verwaltung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden und Kantone können Unternehmen auf unterschiedliche Art für das Thema Lohngleichheit sensibilisieren. Es können Workshops für HR-Verantwortliche durchgeführt, Informationen und Beratungen zum Thema Lohngleichheit angeboten oder auf Labels aufmerksam gemacht werden.

Wie wirkt sie?

Die Massnahme schafft Bewusstsein für die Thematik, zeigt ihre Relevanz auf und ist damit ein wichtiger Bestandteil in der Bekämpfung von Lohnungleichheit. Das gilt insbesondere auch für die Reduzierung von Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern.

Unterziel 10.3

Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Beitrag der Massnahme

Durch die Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema Lohngleichheit kann die Lohnungleichheit reduziert werden und damit der Diskriminierung von Frauen im beruflichen Kontext entgegengewirkt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Waadt
Workshops für HR-Verantwortliche zum Thema Lohngleichheit
Kanton Zürich
Beratung zur Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen
Kanton Luzern
Informationen zur Lohngleichheit und Angebot der Lohngleichheitsanalyse auch für kleine Unternehmen
Schweizweit
Label «Fair pay» zeichnet Unternehmen aus, welche sich für Lohngleichheit einsetzen
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