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Umsetzungshilfen zum Mehrwertausgleich für Gemeinden

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Das Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass insbesondere erhebliche planungsbedingte Vorteile, sogenannte Mehrwerte, mindestens bei Einzonungen ausgeglichen werden müssen. Kantone können Gemeinden unterstützen, indem sie ihnen Hilfen für die Umsetzung des Mehrwertausgleichs zur Verfügung stellen.

Wie wirkt sie?

Durch die Bereitstellung von Informationen, Werkzeugen oder Planungshilfen wird die Umsetzung des Mehrwertausgleichs auf Gemeindeebene erleichtert.

Unterziel 11.3

Gemeinde und Städte werden nach innen weiter entwickelt (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Einnahmen aus dem Mehrwertausgleich können Gemeinden raumplanerische Projekte zur Weiterentwicklung nach innen finanzieren.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Werkzeugkasten für Gemeinden zur Umsetzung des Mehrwertausgleiches
Kanton Zürich
Planungshilfen zum Mehrwertausgleich für Gemeinden
Kanton Luzern
Wegleitung zum Mehrwertausgleich und Mustervorlagen
Kanton Graubünden
Vollzugshilfe für die Umsetzung des Mehrwertausgleichs
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