Das Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass insbesondere erhebliche planungsbedingte Vorteile, sogenannte Mehrwerte, mindestens bei Einzonungen ausgeglichen werden müssen. Kantone können Gemeinden unterstützen, indem sie ihnen Hilfen für die Umsetzung des Mehrwertausgleichs zur Verfügung stellen.
Durch die Bereitstellung von Informationen, Werkzeugen oder Planungshilfen wird die Umsetzung des Mehrwertausgleichs auf Gemeindeebene erleichtert.
Gemeinde und Städte werden nach innen weiter entwickelt (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Einnahmen aus dem Mehrwertausgleich können Gemeinden raumplanerische Projekte zur Weiterentwicklung nach innen finanzieren.