Kantone und Gemeinden können als Anlaufstellen für die Beratung und Unterstützung von Personen dienen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Dies schliesst u.a. Wohnraumsuche, Wohnbegleitung oder die Vermittlung von Bürgschaften ein.
Indem betroffene Personen bei der Suche nach einer Wohnung unterstützt werden, wird die Wiederherstellung der Wohnfähigkeit gefördert.
Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Die Unterstützung bei der Suche nach angemessen und günstigem Wohnraum hilft, Obdachlosigkeit zu reduzieren und leistet somit einen Beitrag zur Armutsminderung.